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Kauf-Charter im Detail

Kauf-Charter Details: Willkommen

Eigennutzung

Jeder Eigner und seine Familie hat das Recht, sein eigenes oder ein beliebiges anderes Schiff der gesamten Flotte des Vercharterers an allen Stützpunkten für mehrere Wochen pro Jahr selbst zu segeln. 
Die Eigner-Wochen müssen nicht zusammenhängend sein, sie können beliebig je nach aktueller Auslastung aufgeteilt werden. 
Für jede Eigennutzung wird ein Chartervertrag ausgestellt und vom Eigner bezahlt. Für die Nutzung durch den Eigner werden stark rabattierte Katalogpreise berechnet. Variable  Kosten - u.a. Provision für Buchungsagentur, Check-In und Out etc. -  fallen bei der Nutzung des Schiffes durch den Eigner nicht an. Es entsteht demnach keine "Vergüstigung" im Sinne des Steuerrechts.
Die in diesem Preis enthaltene Umsatzsteuer wird  von  dem Vercharterer im Land der Nutzung an das dortige Finanzamt abgeführt. Anschließend wird der Nettobetrag (nach Abzug der Umsatzsteuer) dem Eignerkonto als Chartereinnahme gutgeschrieben. 
Eventuell zusätzlich gebuchte Extras wie Endreinigung, etc, werden dem Eigner laut aktueller Preisliste berechnet.
Wenn ein anderes als das eigene Schiff genutzt wird, wird der Nettobetrag dem Eigner des anderen Schiffes gutgeschrieben. Umgekehrt erhält der Eigner den Nettobetrag, wenn sein Schiff von einem anderen Eigner genutzt wird.

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Recht & Steuern

Die gesamte steuerliche Behandlung für Schiff und Eigner findet ausschließlich in Deutschland statt. 


Somit entfällt für den Eigner die aufwändige Einrichtung einer Steuernummer im Ausland und die Kosten für die Beschäftigung eines zusätzlichen Steuerberaters fallen nicht an. 


Ebenso fallen keine Kosten für Steuererklärungen und Buchführung im Ausland an. Eventuelle durch die Fremdsprache aufkommende Kommunikationsprobleme gibt es somit nicht.

 

RECHT

Die Yacht kann sowohl rechtlich wie auch steuerlich als Privatperson betrieben werden. Sie können bei Ihrem Ordnungsamt auch einen Gewerbebetrieb (Einzelfirma) für das Schiff anmelden.



Es ist auch möglich, die Yacht in Deutschland über ein bestehendes oder zu gründendes Unternehmen mit Haftungsbeschränkung zu betreiben. Bei den Rechtsformen "GmbH" und "UG" ist die Haftung auf das Stammkapital beschränkt. Der Gründungs- und Verwaltungsaufwand ist jedoch erheblich höher als beim Betrieb der Yacht als Privatperson oder über einen einfachen Gewerbebetrieb.



In allen Fällen wird das Schiff in das deutsche Seeschifffsregister bzw. beim Bundesamt für Seeschifffahrt- und Hydrographie (BSH) auf den Namen des Eigners eingetragen und es segelt unter der deutschen Flagge. Eigentümer sind immer Sie selbst! Das ist nicht bei allen anderen Anbietern so. (für Korfu und bei Finanzierungen gelten davon abweichende Regelungen, die wir Ihnen gerne persönlich erläutern).



Ihre Yacht wird entsprechend den Vorschriften des Einsatzlandes ausgestattet und vom WSA (Außenstelle des deutschen Wasser- und Schifffahrtsamtes) abgenommen. Diese Abnahme ist Voraussetzung für die erforderliche Charterlizenz. Diese wird von dem Vercharterer für Sie besorgt. 


 

UMSATZSTEUER

Beim Kauf der Yacht als Privatperson fällt die Umsatzsteuer in dem Land an, in dem die Auslieferung stattfindet. Wenn Sie Ihre Yacht zu gewerblichen Zwecken kaufen fällt innerhalb der EU keine Mehrwertsteuer an bzw. kann diese als Vorsteuer geltend gemacht werden.

 Das gilt sowohl für den kommerziellen Betrieb des Schiffes als Privatperson als auch über einen Gewerbebetrieb bzw. über eine GmbH oder UG.

Dabei ist es unabdingbar, dass das neue Schiff nach der Abnahme in La Rochelle von einer unserer Profi-Crews zunächst in das Land gesegelt wird, wo die steuerliche Übergabe erfolgt. Dies ist Voraussetzung für eine innengemeinschaftliche steuerfreie Lieferung. 

Der Vercharterer vollzieht das Inkasso vom Endkunden. Die im Charterpreis enthaltene lokale Umsatzsteuer wird von dem Vercharterer – unter Berücksichtigung von Vorsteuer z.B. aus der Rechnung für den Liegeplatz - im jeweiligen Einsatzland der Yacht an das dortige Finanzamt abgeführt. 

Monatlich ab dem ersten Chartermonat erhalten Sie Abschlagzahlungen  auf das zu erwartende Jahresergebnis. Einmal pro Jahr erhalten Sie eine Abschlussrechnung über die Chartereinnahmen und Kosten des gesamten abgelaufenen Charterjahres.



Bei der eventuellen Veräußerung der Yacht am Ende der Charterperiode an Dritte oder bei der Übernahme in das Privatvermögen fällt die Umsatzsteuer auf den Veräußerungspreis zum dann geltenden Zeitwert des Schiffes an. In beiden Fällen fällt keine Umsatzsteuer an, wenn die Yacht die EU-Gewässer z.B. für eine Langreise oder Weltumsegelung verlässt. Es handelt sich dann um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.
 

EINKOMMENSTEUER



Die steuerliche Gewinnermittlung findet in Deutschland statt. Dazu rechnen Sie bei Ihrem Finanzamt die Einnahmen und Ausgaben entweder über die Einkunftsart „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“, über "Sonstige Einkünfte", über "Einnahmen aus Gewerbebetrieb" oder über Ihre evtl. gegründete GmbH oder UG ab. 

Lassen Sie von Ihrem Steuerberater prüfen, welcher Weg zu Ihrer persönlichen Steuersituation passt.

Alle die Yacht betreffenden Kosten können von den Einnahmen abgesetzt werden. Darüber hinaus wird das Schiff mit dem festen Satz von 5 % p.a. abgeschrieben. 

 

EIGENNUTZUNG



Für jede Eigennutzung wird ein Chartervertrag ausgestellt und vom Eigner bezahlt. Für die Nutzung durch die Eigner werden stark rabattierte Katalogpreise berechnet. Variable  Kosten - u.a. Provision für Buchungsagentur, Check-In und Out etc. -  fallen bei der Nutzung des Schiffes durch den Eigner nicht an. Eventuell zusätzlich gebuchte Extras wie Endreinigung, etc, werden dem Eigner laut aktueller Preisliste berechnet.

Die in diesem Preis enthaltene Umsatzsteuer (bzw. Kojensteuer in der Türkei) wird  von Sun Charter im Land der Nutzung an das dortige Finanzamt abgeführt. Anschließend wird der Nettobetrag dem Eignerkonto als Chartereinnahme gutgeschrieben. 

Dieser Berechnungsmodus stellt keine „Vergünstigung“ oder „Sonderkondition“ in Sachen des Steuerrechts dar.

 


STEUERTIP FÜR INTERESSENTEN MIT HÖCHSTER STEUERPROGRESSION:



Bei Gründung einer "GmbH & Co. KG" und der "UG & Co. KG" besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Vergünstigungen des steuerlichen „Investitionsabzugsbetrages“ zu nutzen (inländisches Betriebsvermögen). Der Abzugsbetrag darf 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes nicht überschreiten. Zusätzlich kann eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren bis zu insgesamt 20 % in Anspruch genommen werden. Im Anschluss gilt die o.g. Abschreibung mit 5 %. Lassen Sie sich diesen Sachverhalt von Ihrem Steuerberater erläutern und auf Eignung für Ihre persönliche Steuersituation überprüfen.
 

HINWEIS


Diese Information wurde in Zusammenarbeit und mit Beratung von Steuerberatern in Deutschland erstellt.



Wichtig: Lassen Sie sich vom Steuerberater Ihres Vertrauens den hier geschilderten Sachverhalt erklären und auf Ihre persönliche Steuersituation überprüfen. Ihr persönlicher Steuerberater kann uns oder unseren Steuerberater bei Rückfragen jederzeit ansprechen.

Freizeichnung: Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes kann vom Autor dieser Informationen keine Haftung übernommen werden. Wir empfehlen, selbst steuerliche Fachberatung in Anspruch zu nehmen.

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Finanzierung

FINANZIERUNGEN FÜR KATAMARANE

EURO CATS VERMITTELT FÜR ÜBER UNS ZU KAUFENDE KATAMARANE:

  • Darlehen mit Festzins ab 0,80 % p.a. 
    für 5 Jahre und ab 1,17 % für 10 Jahre fest (Stand August 2017), Auszahlung 100 %. Sicherheit erstrangige Eigentümergrundschuld an Immobilie, Wertpapier-Depot oder Lebensversicherung mit Rückkaufwert. Tilgung mindestens 1 %. Sondertilgungen und Laufzeiten von max. 30 Jahren möglich.




  • Darlehen mit Zinssatz ab 3,92 % p.a.
    für Schiffsdarlehn bis 80 % vom Yachtwert. Ihre Yacht dient der Bank als Sicherheit. Laufzeiten von 1 - 12 Jahre. Bis zu 50 % des Yachtwertes kann komplett tilgungsfrei gestellt werden. Sondertilgungen sowie andere Schlussraten und Laufzeiten sind möglich. 




  • French-Leasing 
    (im Deutschen und Französischen Umsatzsteuergesetz gesetzlich geregelt) spart ca. 50 % der Mehrwertsteuer, dabei kann das Schiff unter Deutscher Flagge segeln. "French Leasing" ist geeignet für Kaufinteressenten, die ca. 50 % des Kaufpreises für 5-12 Jahre finanzieren möchten. Dabei werden die Zinsen nahezu vollständig aus der Ersparnis bei der Mehrwertsteuer bezahlt. Im Ergebnis eine Finanzierung quasi zum "Nulltarif“.

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BESTELLUNG - ÜBERGABE - VORTEILE

Um ein Kauf-Charter Konzept fachgerecht und seriös durchzuführen, bedarf es der Beauftragung von professionellen Unternehmen, welche die verschiedenen Aufgabenstellungen ausführen.

Es ist sicher nicht im Sinne des künftigen Eigners, diese Aufgaben selbst erledigen zu müssen. Aus Gründen der räumlichen Distanz zum Geschehen ist dies auch kaum möglich. 

 

Vielen Eignern fehlt auch die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung sowie die Lust, dafür die knappe Freizeit zu opfern. 

Wie bei jeder Übertragung von Aufgaben an Dritte ist es deshalb nötig, den Auftragnehmern Vertrauen entgegen zu bringen. Unsere ausgesuchten Vercharterer und EURO-CATS haben jahrzehntelange Erfahrung im Verkauf, Umgang und der Betreuung von Yachten, Charterern und Eignern. 
 

DAS KÖNNEN SIE VON UNS ERWARTEN:

KAUFVORBEREITUNG


Kaufberatung.

Wir beraten Sie bei der Wahl des richtigen Yachttyps und der Ausstattung. 


Finanzierungsberatung und Besorgung.


Wir können Ihnen bei der Finanzierung für neue Katamarane für den Kauf-Charter Einsatz in den Stützpunkten unserer Vercharterer behilflich sein. 

Versicherungsberatung und Vermittlung
.

Wir kennen die Risiken, gegen die Ihr Eigentum unbedingt versichert werden muss. 


BESTELLUNG – ÜBERGABE – ÜBERFÜHRUNG ZUM STÜTZPUNKT


Sie bestellen Ihren neuen Katamaran bei EURO-CATS und erhalten den Kaufvertrag zur Unterschrift. Nach Eingang Ihrer Anzahlung von 20 % ist Ihre Bestellung bei Fountaine Pajot fest im Produktionsplan. Erst vor der terminlich vereinbarten Abnahme des Schiffes in La Rochelle ist Ihre Restzahlung von 80 % fällig.



EURO-CATS führt eine 3-tägige Vorkontrolle an Ihrem schon im Wasser schwimmenden Katamaran durch. Anschließend erfolgt die Abnahme in Ihrem Beisein in La Rochelle zusammen mit EURO-CATS. Dafür nehmen wir uns zusammen mit Ihnen weitere 3 Tage Zeit.


Anschließend wird Ihr neues Schiff von unserem professionellen Crew-Unternehmen, mit dem wir seit 2 Jahrzehnten unfallfrei zusammenarbeiten, auf eigenen Kielen überführt. Auf Wunsch können Sie bei der Überführung – auch in Teiletappen – mitsegeln, wobei der Skipper oder die Crew (Skipper und Mate) die Verantwortung bis zur Ankunft am Charter Stützpunkt trägt.


CHARTER STÜTZPUNKT


Behördengänge:

Der Vercharterer holt für Sie vor Ort die notwendige Charterlizenz und deren Verlängerungen ein. 



Liegeplatz:

Der Vercharterer sorgt für den Liegeplatz für Ihre neue Charter-Yacht.


Erfolgreiches Verchartern mit nachhaltig hoher Auslastung
.

Über Vercharterer und sein Agenturnetzwerk kommen die richtigen Kunden für Ihr Schiff. 



Ein- und Auscheck der Charterer (Ihrer Kunden) vor Ort. 


Die Fachleute  kümmern sich vor Ort mit Freude um Ihre Gäste.

Betreuung und Wartung Ihrer Yacht.

Ihre Yacht ist stets in besten Händen von Fachleuten, die ausschließlich im Charter Business arbeiten. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern 

Laufende Instandhaltung: 


Ihr Schiff wird laufend gecheckt und bleibt immer in Top-Zustand, nichts „läuft auf“. Der Zustand jeder Yacht wird nach Ende der Saison aufgenommen und mit dem Stützpunkt abgestimmt. Anschließend erfolgt die intensive Winterüberholung jeder Yacht nach Plan. Sie starten im Frühjahr erst in die neue Saison, wenn das Schiff wieder frei gegeben hat. Damit wird die höchste Wartungsqualität gesichert, die dem Werterhalt der Yachten zugute kommt.



Service- und Reparaturarbeiten:


Alle anfallenden Arbeiten werden von Fachleuten gewissenhaft ausgeführt. 


IHRE EIGENNUTZUNG 


Jeder Eigner und Seine Familie haben das Recht, das eigene oder ein beliebiges anderes Schiff der gesamten Flotte des Verchartertes an allen Stützpunkten für mehrere Wochen pro Jahr zu segeln.


RÜCKGABE DER YACHT AN DEN EIGNER AM ENDE DER VERCHARTERUNGSPERIODE

Der Vercharterer führt vor der Rückgabe der Yacht an den Eigner die folgenden Arbeiten an der Yacht aus:
    

  • Motorenservice durch Fachbetrieb
    

  • Erneuerung des Antifoulinganstriches
    

  • Maschinelle Politur von Rümpfen, Deck, Cockpit und Aufbauten
   

  • Reinigung der Polster und Vorhänge
  

  • Revision der Feuerlöscher
   

  • Überprüfung der Gasanlage auf Dichtigkeit



Durch die jährlichen, intensiven Winterüberholungen und durch die o.g. Abschlussarbeiten erzielen Yachten, einen über dem Branchendurchschnitt liegenden Wiederverkaufspreis. 

 

UNTERSTÜTZUNG BEIM WIEDERVERKAUF 


Wenn Sie Ihr Schiff am Ende der Vercharterungszeit veräußern möchten, dann unterstützt EURO-CATS Sie dabei mit den eingeführten Brokerabteilungen.




FAZIT


EURO-CATS begleiten Sie aktiv nicht nur in der Phase der Meinungsbildung, der Planung und der Lieferung des Katamarans für Ihr künftiges Engagement, sondern während der gesamten Laufzeit und wenn gewünscht auch beim Wiederverkauf Ihrer Yacht. 

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Beispielrechnungen

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Eigner berichten

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